{"id":7534,"date":"2021-09-10T15:46:57","date_gmt":"2021-09-10T15:46:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ksimetall.com\/gtc\/"},"modified":"2021-09-14T10:11:56","modified_gmt":"2021-09-14T10:11:56","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ksimetall.com\/en\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; admin_label=&#8221;Contact Section&#8221; _builder_version=&#8221;4.4.1&#8243; background_color=&#8221;#ffde14&#8243; background_enable_image=&#8221;off&#8221; background_position=&#8221;bottom_center&#8221; custom_padding=&#8221;60px|0px|60px|0px|false|false&#8221; saved_tabs=&#8221;all&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.4.5&#8243;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.4.5&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.9.7&#8243; text_font=&#8221;GT-Walsheim-Regular-ttf||||||||&#8221; text_text_color=&#8221;#000000&#8243; text_font_size=&#8221;18px&#8221; text_line_height=&#8221;1em&#8221; header_font=&#8221;GT-Walsheim-Regular||||||||&#8221; header_font_size=&#8221;25px&#8221; custom_padding=&#8221;||||false|false&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; text_font_size_tablet=&#8221;&#8221; text_font_size_phone=&#8221;17px&#8221; text_font_size_last_edited=&#8221;on|phone&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;]<h1><span style=\"text-decoration: underline; text-decoration-color: white; color: #000000;\">AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/h1>\r\n<p>&nbsp;<\/p>\r\n<p>Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma K\u00f6tter und Sperber Industrietechnik GmbH, Haan.<\/p>\r\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Verk\u00e4ufe oder Lohnauftr\u00e4ge gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind f\u00fcr uns auch dann nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\r\n<p>1. Unsere Angebote gelten stets freibleibend. M\u00fcndliche oder telefonische Absprachen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\r\n<p>2. In allen F\u00e4llen erfolgen die Versendungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empf\u00e4ngers, auch wenn der Preis frei Bestimmungsort vereinbart ist.<\/p>\r\n<p>3. Preise verstehen sich ab unserem Werk. Bei Auftr\u00e4gen in Lohn ist das Material seitens des Bestellers frei anzuliefern. Nachtr\u00e4gliche Einf\u00fchrung oder Erh\u00f6hung von \u00f6ffentlichen Abgaben, die das Liefergesch\u00e4ft, die Rohstoffe, die Ware oder ihren Versand betreffen sowie etwaige Erh\u00f6hung sonstiger Bef\u00f6rderungskosten, wodurch die Ware in irgendeiner Form direkt oder indirekt belastet wird, werden dem K\u00e4ufer, soweit dies zul\u00e4ssig ist, in Rechnung gestellt.<\/p>\r\n<p>4. Beanstandungen gegen Gewicht, St\u00fcckzahl, Qualit\u00e4t u. \u00e4. der Waren k\u00f6nnen nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich geltend gemacht werden.<\/p>\r\n<p>5. Bei begr\u00fcndeten form- und fristgerechten M\u00e4ngelr\u00fcgen erf\u00fcllen wir unsere Verpflichtungen nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatz durch einwandfreie Ware oder durch Einr\u00e4umung eines dem Minderwert entsprechenden Preisnachlasses. Machen wir von dem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Gebrauch, dann steht dem Besteller das Recht zu, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine angemessene Herabsetzung des Preises zu fordern. Gibt der Besteller uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu \u00fcberzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung, entfallen s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/p>\r\n<p>6. Ist bei Lohnarbeiten das Material in einem Zustand angeliefert, welcher eine einwandfreie Verarbeitung ausschlie\u00dft, k\u00f6nnen wir versuchen, eine brauchbare Verarbeitung zu erzielen. Die Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Verarbeitung k\u00f6nnen wir in diesem Fall jedoch nicht bieten.<\/p>\r\n<p>7. Wird bei Lohnarbeit das Rohmaterial nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragerteilung angeliefert, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und ein Drittel des vereinbarten Lohnes zu berechnen.<\/p>\r\n<p>8. Bei Lohnarbeit lagert das uns zur Verarbeitung \u00fcbersandte Material in unserem Werk auf Gefahr des Bestellers. Es wird von uns gegen Feuer, Einbruchsdiebstahl u. \u00e4. nur dann versichert, wenn der Kunde dies ausdr\u00fccklich auf seine Kosten verlangt.<\/p>\r\n<p>9. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung ist in allen F\u00e4llen 42781 Haan, Borsigstr. 13. Es gilt deutsches Recht, auch im Falle der Exportgesch\u00e4fte mit einem ausl\u00e4ndischen Kunden. D\u00fcsseldorf ist Gerichtsstand, und zwar einschlie\u00dflich f\u00fcr Forderungen aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.<\/p>\r\n<p>10. Soweit in unseren hiesigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Schadensersatzanspr\u00fcche nicht bereits ausgeschlossen sind, haften wir nur bei einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Vertragsverletzung. Bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beschr\u00e4nkt sich unsere Schadensersatzverpflichtung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens.<\/p>\r\n<p>11. H\u00f6here Gewalt, Krieg, Mobilmachung, Streik oder Aussperrung sowie Einschr\u00e4nkung oder gar Einstellung der elektrischen Stromabgabe oder sonstige Betriebsst\u00f6rungen berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtung nach unserem Ermessen ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben.<\/p>\r\n<p>12. Eigentumsvorbehalt<\/p>\r\n<p>12.1. Bis zur v\u00f6lligen Bezahlung aller von uns gelieferten Waren einschlie\u00dflich Einl\u00f6sung etwa von uns in Zahlung genommener Schecks und Wechsel verbleibt uns das Eigentum an s\u00e4mtlichen Lieferungen, auch wenn die betreffende Kaufpreisforderung an sich durch Saldoziehung und Anerkennung des Saldos untergehen sollte. Im letzteren Fall gilt dann das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr Forderungen auf den Saldo. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Wir behalten uns das jederzeitige Recht vor, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur Zahlung des Kaufpreises von unserem K\u00e4ufer herauszuverlangen. In der R\u00fcckforderung der Ware durch uns liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren.<\/p>\r\n<p>12.2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Diese verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 12.a. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 12.1.<\/p>\r\n<p>12.3. Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und, solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, jedoch unter der Voraussetzung, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung auf uns \u00fcbergehen. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung erst mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Abnehmer des K\u00e4ufers. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt.<\/p>\r\n<p>12.4. Die Forderungen des K\u00e4ufers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.<\/p>\r\n<p>12.5. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren ver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he unseres Rechnungswertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile erhalten haben, gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he dieser Miteigentumsanteile.<\/p>\r\n<p>12.6. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten f\u00fcr die Forderung aus diesem Vertrag die hiesigen Bestimmungen entsprechend.<\/p>\r\n<p>12.7. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Forderungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df den vorstehenden Ziffern bis zu unserem jederzeit zul\u00e4ssigen Widerruf einzuziehen. Von diesem Widerrufsrecht werden wir nur Gebrauch machen, wenn uns Umst\u00e4nde bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers zu mindern. Zur Abtretung der Forderung ist der K\u00e4ufer in keinem Falle befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten &#8211; sofern wir das nicht selbst tun &#8211; und uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben.<br \/>\u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherte Forderung insgesamt um mehr als 10 %, dann sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pf\u00e4ndung oder anderen Beeintr\u00e4chtigungen durch Dritte muss uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/p>\r\n<p>12.8. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des K\u00e4ufers erforderlich, so hat er alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die zur Begr\u00fcndung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.<\/p>\r\n<p>13. Bei Zahlungsverzug hat der K\u00e4ufer Verzugszinsen in H\u00f6he von 1 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank, mindestens 6 %, zu zahlen. Die Berechnung h\u00f6herer Zinsen als weiterer Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Bei Auftr\u00e4gen von uns unbekannten Bestellern oder bei Lieferung nach dem Ausland ist der Rechnungsbetrag vor der Absendung der Ware zu zahlen.<\/p>\r\n<p>Gegen unseren Zahlungsanspruch darf nicht aufgerechnet werden. Ferner d\u00fcrfen Zahlungen an uns nicht wegen irgendwelcher Gegenanspr\u00fcche, auch nicht wegen solcher f\u00fcr versp\u00e4tete oder mangelhafte Lieferungen, zur\u00fcckgehalten werden.<\/p>\r\n<p>14. Vorstehende Bedingungen gelten ohne weiteres auch f\u00fcr sp\u00e4tere Auftr\u00e4ge, soweit nicht andere Bedingungen vereinbart sind. Gedruckte Lieferungsbedingungen des K\u00e4ufers werden nicht anerkannt, auch soweit sie mit vorstehenden Bedingungen nicht in Widerspruch stehen.<\/p>\r\n<p>15. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ung\u00fcltig sein oder werden, so ber\u00fchrt das nicht die G\u00fcltigkeit der Bedingungen als Ganzes. Es besteht sodann die Verpflichtung, eine wirksame Vereinbarung herbeizuf\u00fchren, die der unwirksamen wirtschaftlich entspricht.<\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &nbsp; Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma K\u00f6tter und Sperber Industrietechnik GmbH, Haan. F\u00fcr s\u00e4mtliche Verk\u00e4ufe oder Lohnauftr\u00e4ge gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind f\u00fcr uns auch dann nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. 1. Unsere Angebote gelten stets freibleibend. 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